• • Haften Foren für Terrormord? • • USA-Landesbericht für KuR • • Verbotsverfügung ins Ausland: Aufhebung • • Kabelsender mit Putin-bezahltem Reporter • • Vermutung des freien Pressezugangs • • Silberlösungsverkauf als Religionsfreiheit • • Rüge der Nacht-und-Nebel-Aktion diffamiert • • Hassgruppe ist diffamiert und verliert Spenden • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 30. Sept. 2021

Filmautor angestellt oder freiberuflich?

 
Copyright Symbol
.   Der Revisionsentscheid Horror Inc. v. Victor Miller vom 30. September 2021 betrifft die Einordnung eines Filmbuchverfassers als angestellt oder freiberuflich und die daraus resultierende vorhandene oder fehlende Berechtigung zur Kündigung einer Urheberrechtszession des Werkes an den Filmproduzenten. Nach §203 des Copyright Act darf die Abtretung vom ursprünglichen Urheberrechtsinhaber gekündigt werden.

Entscheidend ist, ob der Verfasser oder der Produzent, der ihn beauftragte, Inhaber des Urheberrechts war. Mit der Schöpfung des Werkes gehören beim Angestellten alle Rechte kraft Gesetzes nach dem Work Made for Hire-Grundsatz dem Arbeitgeber. Ohne einen Work Made for Hire-Vertrag verbleiben hingegen alle Rechte beim Freiberufler, Independent Contractor, der sie nach Belieben verwerten oder abtreten darf.

Der Produzent behauptete, dass die Mitgliedschaft des Verfassers in der Filmschaffendengewerkschaft und die Eigenbindung des Produzenten an deren Tarifvertrag die Angestellteneigenschaft bestätige. Das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City sah darin hingegen lediglich ein Indiz, während alle sonstigen maßgeblichen Faktoren für eine freiberufliche Tätigkeit sprechen. Deshalb ist seine Kündigung nach §230 wirksam.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.