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Samstag, den 09. Okt. 2021

Neuer Schutz für Verlage in Aussicht?

 
.   Viele Zeitungsverlage genossen lange lokale Monopole, bis das Internet dominanten Verlagen das ganze Land digital eröffnete. In der Folge starben allerorten Zeitungen, während sich die überlebenden gegen Suchmaschinen und Aggregatoren verteidigen müssen. Verdient die traditionelle Presse mehr Schutz, fragt das Copyright Office in seiner Publishers' Protections Study, die am 12. Oktober 2021 im Federal Register veröffentlicht wird.

Das Amt erklärt die aktuelle Rechtslage, die beispielsweise keine Titel, Überschriften und Kurzausschnitte urheberrechtlich schützt. Der Schutz wird teilweise durch den Fair Use-Grundsatz wirtschaftlich ausgehöhlt, so von Aggregatoren und Suchmaschinen bei Zeitungsberichten, doch nicht bei Fernsehprogrammen. Der Schutz des Hot News-Grundsatzes war wirtschaftlich bedeutsam, doch ist er nach Änderungen des Urheberrechts von zweifelhafter Durchsetzbarkeit, stellt das Amt fest.

Die Studie geht auch auf benachbarte Rechte des Copyright ein, beispielsweise das Wettbewerbsrecht mit seiner australischen Ausgestaltung der Zwangslizenz und den amerikanischen Gesetzesentwurf des Journalism Competition and Preservation Act of 2021. Dann wendet sich das Amt einem langen Fragenkatalog zu, den es an die interessierte Öffentlichkeit mit der Bitte um detaillierte Antworten, Erfahrungsberichte und rechtlichen Kommentierungen richtet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.