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Dienstag, den 26. Okt. 2021

Onlinewerbung weicht von amtlicher Etikette ab

 
.   Der Revisionsentscheid Cohen v. Conagra Brands Inc. vom 26. Oktober 2021 behandelt das Haftungsrisiko, dem sich ein Hersteller aussetzt, der nach einer amtlichen Produktprüfung eine Etikette mit Produktkennzeichnungen erhält, und dann in der Online-Werbung mehr als die Etikette über das Produkt erklärt. Die Kläger behaupteten, dass eine organisch wirkende Produktwerbung falsch oder irreführend sei.

Sie verlieren mit der Behauptung, dass das Verbraucherschutzrecht ihres Staates dem Bundesrecht vorgehe. Der Ansatz stimmt oft, aber nicht immer, und das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco erklärt, dass das für diese Produkte geltende Bundesgesetz dem Staatsrecht vorgehe. Soweit die Etikette auf einer amtlichen Prüfung beruhe, was im Untergericht noch genauer zu klären sei, sei seine Aussage unanfechtbar.

Derselbe Grundsatz sei auch auf die Onlinewerbung der beklagten Herstellerin anwendbar, soweit die Werbung die Aussagen der Etikette wiederhole. Da die Produktdarstellung im Internet jedoch weiter gehe als die Etikette, gelte kein Vorrang des Bundesrechts und damit keine Preemption, sondern die behaupteten Verletzungshandlungen seien im Untergericht vollständig nach dem einzelstaatlichen Verbraucherschutzrecht durchzuprüfen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.