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Mittwoch, den 27. Okt. 2021

30 Jahre German American Law Journal

 
Nullnummer GALJ
.   Das GALJ begann auf Papier im Eigenverlag und Hein-Verlag, dehnte sich auf Disketten aus, fand sich im Internet vor dessen Öffnung für jedermann auf einem Gopher-Server, danach auf einem Webserver, und bietet sich seit 2003 auf einem Blogserver an. Anfangs war es ein Gruppenwerk von Anwälten in Washington mit Interesse am deutsch-amerikanischen Austausch über alle rechtlichen Themen. Dann wandelte sich der Inhalt hauptsächlich zu Erörterungen aktueller Entscheidungen und Gesetze von Anwälten, Referendaren und Praktikanten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.