Markenamt sichert sein Onlinesystem
Beim Supreme Court erhält der zugelassene Anwalt seinen Onlinezugang in zwei Minuten. Beim Markenamt wird es umständlicher, doch nicht so kompliziert wie beim deutschen beA, dessen Anforderungen sich aus den Ausland fast nicht erfüllen lassen. Unter dem Titel Identity verification for trademark filers erklärt das Amt die Reichweite des neuen Systems sowie die Einrichtung eines verifizierten Zugangs.
Die notwendige Verordnung hat das Amt bereits verkündet. Am 14. Dezember 2021 erklärt es das System in einem ersten Webinar. Ab dem 8. Januar 2022 kann man sich bei dem privaten Dienstleister ID.me anmelden, und ab dem 9. April 2022 wird das System Pflicht. Staatseigene Verifizierungssysteme wie login.gov sind nicht zugelassen.