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Donnerstag, den 09. Dez. 2021

Presseinterview abgebrochen: Haftet die Polizei?

 
.   Ein Polizist unterbrach das Gespräch eines Journalisten mit einem provokanten Demonstranten und wurde deshalb wegen des Eingriffs in die Pressefreiheit verklagt. Zwei Demonstrantengruppen wurden von der Polizei getrennt. Der Polizist sollte den Journalisten schützen und führte ihn zu seiner Sicherheit aus der Gefahrenzone. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco beurteilte am 9. Dezember 2021 den Fall Saved Magazine v. Spokane Police Department.

Die Frage, ob der Polizist ein eindeutig bekanntes Recht des Journalisten nach dem First Amendment der Bundesverfassung verletzte, ist ausschlagebend. Der Revision ist kein Präzedenzfall bekannt, der dem Polizisten die Wahrnehmung des Gesprächsinhalts verböte, welcher seine Entscheidung beeinflusste. Auch die Stadt hafte nicht, weil der Polizist höchstens im Einzelfall von der ansonsten von der Stadtpolizei gewährten Zusicherung der Pressefreiheit abwich.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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