Presseinterview abgebrochen: Haftet die Polizei?
CK • Washington. Ein Polizist unterbrach das Gespräch eines Journalisten mit einem provokanten Demonstranten und wurde deshalb wegen des Eingriffs in die Pressefreiheit verklagt. Zwei Demonstrantengruppen wurden von der Polizei getrennt. Der Polizist sollte den Journalisten schützen und führte ihn zu seiner Sicherheit aus der Gefahrenzone. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco beurteilte am 9. Dezember 2021 den Fall Saved Magazine v. Spokane Police Department.
Die Frage, ob der Polizist ein eindeutig bekanntes Recht des Journalisten nach dem First Amendment der Bundesverfassung verletzte, ist ausschlagebend. Der Revision ist kein Präzedenzfall bekannt, der dem Polizisten die Wahrnehmung des Gesprächsinhalts verböte, welcher seine Entscheidung beeinflusste. Auch die Stadt hafte nicht, weil der Polizist höchstens im Einzelfall von der ansonsten von der Stadtpolizei gewährten Zusicherung der Pressefreiheit abwich.
Die Frage, ob der Polizist ein eindeutig bekanntes Recht des Journalisten nach dem First Amendment der Bundesverfassung verletzte, ist ausschlagebend. Der Revision ist kein Präzedenzfall bekannt, der dem Polizisten die Wahrnehmung des Gesprächsinhalts verböte, welcher seine Entscheidung beeinflusste. Auch die Stadt hafte nicht, weil der Polizist höchstens im Einzelfall von der ansonsten von der Stadtpolizei gewährten Zusicherung der Pressefreiheit abwich.