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Freitag, den 10. Dez. 2021

Folge der unbewiesenen Online-Vertragsklausel

 
.   Der Revisionsentscheid Adaeze Duncan v. International Markets Live Inc. vom 10. Dezember 2021 betrifft Online-Vertragsbestimmungen, auf die der Online-Anbieter pocht. Die Klägerin bestätigte, durch Clicks ihre Zustimmung zu diversen Bedingungen erteilt zu haben. Doch gilt das auch für die Schiedsklausel, über die der Anbieter ihren Prozess vom ordentlichen ins Schiedsgericht verweisen lassen will? Er kann den geschlossenen Vertrag nicht vorlegen, sodass das Gericht den Prozess weiterbehandeln will.

Das Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis erklärt, dass die Klausel wie ein Vertrag durch Angebot, Annahme und Leistungsaustausch vereinbart sein muss. Hier ist die Klausel unbewiesen, und damit ist auch die Annahme unklar. Das gilt auch, wenn diese Sätze bestätigt wurden: "I have completely read and fully agree to the International Markets Live Inc. Policies and Procedures" und "I have completely read and fully agree to the International Markets Live Inc. Terms and Conditions." Das Untergericht muss den Prozess mit dem Ziel fortsetzen, die umstrittene Klausel und das Zustandekommen eines Vertrags zu ermitteln, bevor es entscheiden kann, ob der Prozess vor ihm oder dem Schiedsgericht fortgeführt wird.

Die Moral von der Geschicht für Verfasser von Online-Verträgen wie Terms and Conditions lautet:
(1) Die Erklärung der Annahme sollte ausdrücklich erfolgen.
(2) Die Bedienung dazugehöriger Zustimmungsschaltflächen sollte protokolliert werden.
(3) Der angenommene Vertrag sollte gespeichert werden, damit er als Beweis verfügbar ist.
(4) Kritische, verfahrensrelevante und möglicherweise überraschende Bedingungen sollten mit einer eigenen Schaltfläche zur nachweisbaren Zustimmung verbunden sein.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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