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Donnerstag, den 23. Dez. 2021

Neuer Softwareentwickler bringt Wissen mit

 
.   Der Revisionsentscheid Financial Information Technologies LLC v. iControl Systems USA LLC vom 22. Dezember 2021 betrifft die Nutzung von Softwarekenntnissen, die ein neueingestellter Softwareentwickler bei seinem Arbeitgeber in einem Programm umsetzte, das direkt mit dem profitablen Programm seines vorherigen Arbeitgebers konkurriert und dort zu Umsatzeinbußen führt. Dessen Geschäftsgeheimnisse sind von einer Vertraulichkeitsvereinbarung geschützt.

Der alte Arbeitgeber verklagte den neuen und gewann Schadensersatz, doch kein Vertriebsverbot. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta bestätigte das Urteil unter Verweis auf das anwendbare Geheimnisschutzrecht von Florida:
A "trade secret" is defined as follows: information, including a formula, pattern, compilation, program, device, method, technique, or process that:
(a) Derives independent economic value, actual or potential, from not being generally known to, and not being readily ascertainable by proper means by, other persons who can obtain economic value from its disclosure or use; and
(b) Is the subject of efforts that are reasonable under the circumstances to maintain its secrecy.
Es erklärt, dass Softwarecode in der Regel ein Geheimnis im Sinne des Gesetzes darstellt. Die Beklagte behauptete, dass das Programm jedem Fachmann erklärlich und nichts geheim ist. Solange nur eins der behaupteten Geheimnisse verletzt wurde, schreibt das Gericht, müsse das ganze Urteil Bestand behalten. Die von ihm analysierte und subsumierte EMailkorrespondenz belege, dass die Beklagte stets den neuen Entwickler einschaltete, wenn bei der Softwareentwicklung Probleme auftauchten, die der alte Arbeitgeber gelöst hatte. Zudem beweise das Bild einer passwortgesicherten Webseite der Klägerin im Besitz der Beklagten, dass das Wissen unbefugt zum neuen Arbeitgeber wechselte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.