×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 25. März 2022

Redefreiheit: Rede, Gegenrede, Zensur

 
.   Der Supreme Court prüfte im Fall Houston Community College System v. Wilson am 24. März 2022 die Redefreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung der USA. Ein gewählter Amtsträger an einem staatlichen College rügte seine Maßregelung durch den College-Senat, der seine drastische Kritik im Senat und den Medien gerügt hatte. Die dem Staat zuzurechnende Maßregelung schränke unzulässig seine, dem Bürger garantierte Redefreiheit ein.

Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington hielt zunächst fest, dass sich gewählte Amtsträger viel gefallen lassen müssen. Dieser Grundsatz gilt seit eh und je beispielsweise bei Beleidigungen im Wahlkampf und in Parlamenten. Sie müssten eine dicke Haut besitzen. Zweitens sei die verbale Maßregelung bei einem Redegefecht ein geeignetes Mittel ohne weitere Folgen. Ihr Verbot würde seinerseits die Redefreiheit der anderen gewählten Amtsträger einschränken.

Dieses Ergebnis sei von den Verfassungsvätern nicht gewünscht worden. Sie hätten vielmehr die intensive verbale Auseinandersetzung begrüßt und bewusst geschützt. Ein Eingriff stehe vor hohen Hürden. Prozesse seien nicht das richtige Mittel, wenn Diskussionen nicht zum vom Redner gewünschten Erfolg führten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER