Redefreiheit: Rede, Gegenrede, Zensur
CK • Washington. Der Supreme Court prüfte im Fall Houston Community College System v. Wilson am 24. März 2022 die Redefreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung der USA. Ein gewählter Amtsträger an einem staatlichen College rügte seine Maßregelung durch den College-Senat, der seine drastische Kritik im Senat und den Medien gerügt hatte. Die dem Staat zuzurechnende Maßregelung schränke unzulässig seine, dem Bürger garantierte Redefreiheit ein.
Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington hielt zunächst fest, dass sich gewählte Amtsträger viel gefallen lassen müssen. Dieser Grundsatz gilt seit eh und je beispielsweise bei Beleidigungen im Wahlkampf und in Parlamenten. Sie müssten eine dicke Haut besitzen. Zweitens sei die verbale Maßregelung bei einem Redegefecht ein geeignetes Mittel ohne weitere Folgen. Ihr Verbot würde seinerseits die Redefreiheit der anderen gewählten Amtsträger einschränken.
Dieses Ergebnis sei von den Verfassungsvätern nicht gewünscht worden. Sie hätten vielmehr die intensive verbale Auseinandersetzung begrüßt und bewusst geschützt. Ein Eingriff stehe vor hohen Hürden. Prozesse seien nicht das richtige Mittel, wenn Diskussionen nicht zum vom Redner gewünschten Erfolg führten.
Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington hielt zunächst fest, dass sich gewählte Amtsträger viel gefallen lassen müssen. Dieser Grundsatz gilt seit eh und je beispielsweise bei Beleidigungen im Wahlkampf und in Parlamenten. Sie müssten eine dicke Haut besitzen. Zweitens sei die verbale Maßregelung bei einem Redegefecht ein geeignetes Mittel ohne weitere Folgen. Ihr Verbot würde seinerseits die Redefreiheit der anderen gewählten Amtsträger einschränken.
Dieses Ergebnis sei von den Verfassungsvätern nicht gewünscht worden. Sie hätten vielmehr die intensive verbale Auseinandersetzung begrüßt und bewusst geschützt. Ein Eingriff stehe vor hohen Hürden. Prozesse seien nicht das richtige Mittel, wenn Diskussionen nicht zum vom Redner gewünschten Erfolg führten.