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Samstag, den 26. März 2022

Prozessordnung: Einfache Copyrightverfolgung

 
.   Gegen Urheberrechtsverletzungen können Urheberrechtsinhaber nur gerichtlich vorgehen, wenn ihr Recht beim Copyright Office in Washington, DC, angemeldet und eingetragen ist, hatte der neben ihm angesiedelte Supreme Court entschieden. Auf der anderen Straßenseite erarbeitete derweil der Kongress eine Verbilligung und Vereinfachung der Verfolgung von Verletzungen und richtete am Copyright Office ein Sonderstelle ein, das Copyright Claims Board.

Am 25. März 2022 verkündete das Amt unter dem Titel Copyright Claims Board: Initiating of Proceedings and Related Procedures das Prozessrecht für das neue Verfahren. Dieses bietet eine Alternative zur teuren gerichtlichen Verfolgung im United States District Court des Bundes. Die Prozessordnung beginnt mit der niedrigen Klagegebühr von $60, die in weiteren Schritten auf $482 an Gesamtprozesskosten außer Anwaltsgebühren ansteigen kann.

Das Verfahren empfiehlt der Kongress als günstige und schnelle Methode den Urheberrechtsinhabern, die auch ohne Rechtsanwalt, also pro se, ihr Recht einfordern möchten. Die Verkündung der Prozessordnung folgt einem Anhörungsverfahren, in dem die Öffentlichkeit ihre Ideen, Vorschläge und Kritik einbringen konnte. Nach dem Administrative Procedures Act muss das Amt alle Anmerkungen würdigen. Diese sind nun erläuternd in der Endfassung des Copyright-Prozessordnung im Federal Register enthalten. Die Prozessordnung findet sich nun in37 Code of Federal Regulations §§201, 220 - 224.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.