Nachweis der Unschuld
CK • Washington. Die labile Mitbewohnerin eines Ehepaares mit Kleinkind rief die Polizei an, um den Ehemann des sexuellen Missbrauchs zu beschuldigen. Diese nahm ihn ohne Durchsuchungs- oder Haftbefehl fest und hielt ihn zwei Tage in Haft, obwohl eine Klinik bestätigte, dass das Kind keine Zeichen von Missbrauch aufwies. Als er wegen Amtsmissbrauchs die Polizei verklagte, verlor er, weil er keinen Nachweis seiner Unschuld beibringen konnte.
Am 4. April 2022 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Thompson v. Clark gegen die Polizei. Bei der Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Polizeimaßnahme sei auf die beim Erlass des Amtshaftungsgesetzes im Jahre 1871 maßgeblichen Erwägungen abzustellen.
Die Maßnahme sei als böswillige Strafverfolgung einzustufen. Vom Kläger sei nur zu fordern, dass er einen ihm günstigen Ausgang beweise. Eine unbegründete Einstellung einer Strafverfolgung sei ihm günstig. Das Amtshaftungsgesetz verlange nicht mehr von ihm. Der Anspruch könnne nicht von Strafverfolgern oder Gerichten dadurch unterlaufen werden, dass sie dem Verfolgten nicht die Unschuld bescheinigen oder die Einstellung nicht begründen.
Am 4. April 2022 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, im Fall Thompson v. Clark gegen die Polizei. Bei der Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Polizeimaßnahme sei auf die beim Erlass des Amtshaftungsgesetzes im Jahre 1871 maßgeblichen Erwägungen abzustellen.
Die Maßnahme sei als böswillige Strafverfolgung einzustufen. Vom Kläger sei nur zu fordern, dass er einen ihm günstigen Ausgang beweise. Eine unbegründete Einstellung einer Strafverfolgung sei ihm günstig. Das Amtshaftungsgesetz verlange nicht mehr von ihm. Der Anspruch könnne nicht von Strafverfolgern oder Gerichten dadurch unterlaufen werden, dass sie dem Verfolgten nicht die Unschuld bescheinigen oder die Einstellung nicht begründen.