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Mittwoch, den 20. April 2022

Pressemitteilung in Europa, Klage in USA

 
.   Im Revisionsentscheid Charles Yeager v. Airbus Group SE um die Nutzung des Namens eines berühmten Piloten in der Pressemitteilung und seinen unerlaubten Auftritt in einem Video eines Flugzeugherstellers prüfte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco, ob die Klage in Kalifornien gegen den ausländischen Beklagten mangels örtlicher Zuständigkeit, personal Jurisdiction, scheitern muss.

Der Kläger behauptete einen Markenverstoß sowie die Verletzung einer mündlichen Vereinbarung. Da er nicht darlegen kann, dass der Hersteller mit seinen Aktivitäten zielgerichtet Kalifornier ansprach und zudem die Webseite passiv ist, fehlt es an der personal Jurisdiction. Bei einer Webseite, die auch Kalifornier interaktiv nutzen könnten, wäre das Ergebnis wohl anders.

Die Verfolgung vertragsrechtlicher Ansprüche setze auch voraus, dass der gerichtsbezirksfremde Beklagte sich aktiv der Gerichtsbarkeit in Kalifornien unterworfen habe, indem er das Privileg der dortigen Verfolgung wirtschaftlicher Handlungen nutzte. Auch das sei nicht behauptet, folgerte die Revision am 20. April 2022.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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