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Dienstag, den 26. April 2022

Binnen-IPR der USA trifft Auslandsstaat

 
.   Die Supreme Court-Entscheidung im Streit zwischen Spanien und amerikanischen Erben um ein von Nazis entwandtes Gemälde, Cassirer v. Thyssen-Bornemisza Collection Foundation, kann verwirren. Sie ist jedoch leicht zu erklären. In den USA gibt es ein Binnen-IPR, das jedes Gericht anwenden muss, wenn Parteien oder Sachverhalte aus verschiedenen Staaten in den USA stammen. Welches einzelstaatliche Recht soll auf den Fall oder auch nur einen bestimmten Anspruch anwendbar sein?

In diesem Fall ging es um die Frage, ob das angerufene Bundesgericht das Recht von Kalifornien, zu dem der Prozess Anküpfungspunkte besitzt, anwendet, or sollte es nach Bundes-IPR auf das Recht von Spanien verweisen, wo sich das Gemälde befindet. Der bundesrechtliche Nexus folgt aus der Einrede der Staatenimmunität, die Spanien geltend machte. Nach spanischem Recht besäßen die Kläger keinen Anspruch, nach kalifornischem hingegen möglicherweise einen.

Der Oberste Bundesgerichtshof der USA entschied am 21. April 2022, dass die Immunitätseinrede nach dem Foreign Sovereign Immunities Act nicht zu einem Bundes-IPR führt. Das Gesetz fordert die Anwendung des für jedermann geltenden Rechts, wenn die Immunität wie bei einem Enteignungsanspruch nicht besteht. Ohne einen fremden Staat als Partei würde hier kalifornisches Recht gelten, und so sei auch hier kalifornisches Recht anwendbar. Die Verweisung aufs spanische Recht sei daher aufzuheben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.