Binnen-IPR der USA trifft Auslandsstaat
CK • Washington. Die Supreme Court-Entscheidung im Streit zwischen Spanien und amerikanischen Erben um ein von Nazis entwandtes Gemälde, Cassirer v. Thyssen-Bornemisza Collection Foundation, kann verwirren. Sie ist jedoch leicht zu erklären. In den USA gibt es ein Binnen-IPR, das jedes Gericht anwenden muss, wenn Parteien oder Sachverhalte aus verschiedenen Staaten in den USA stammen. Welches einzelstaatliche Recht soll auf den Fall oder auch nur einen bestimmten Anspruch anwendbar sein?
In diesem Fall ging es um die Frage, ob das angerufene Bundesgericht das Recht von Kalifornien, zu dem der Prozess Anküpfungspunkte besitzt, anwendet, or sollte es nach Bundes-IPR auf das Recht von Spanien verweisen, wo sich das Gemälde befindet. Der bundesrechtliche Nexus folgt aus der Einrede der Staatenimmunität, die Spanien geltend machte. Nach spanischem Recht besäßen die Kläger keinen Anspruch, nach kalifornischem hingegen möglicherweise einen.
Der Oberste Bundesgerichtshof der USA entschied am 21. April 2022, dass die Immunitätseinrede nach dem Foreign Sovereign Immunities Act nicht zu einem Bundes-IPR führt. Das Gesetz fordert die Anwendung des für jedermann geltenden Rechts, wenn die Immunität wie bei einem Enteignungsanspruch nicht besteht. Ohne einen fremden Staat als Partei würde hier kalifornisches Recht gelten, und so sei auch hier kalifornisches Recht anwendbar. Die Verweisung aufs spanische Recht sei daher aufzuheben.
In diesem Fall ging es um die Frage, ob das angerufene Bundesgericht das Recht von Kalifornien, zu dem der Prozess Anküpfungspunkte besitzt, anwendet, or sollte es nach Bundes-IPR auf das Recht von Spanien verweisen, wo sich das Gemälde befindet. Der bundesrechtliche Nexus folgt aus der Einrede der Staatenimmunität, die Spanien geltend machte. Nach spanischem Recht besäßen die Kläger keinen Anspruch, nach kalifornischem hingegen möglicherweise einen.
Der Oberste Bundesgerichtshof der USA entschied am 21. April 2022, dass die Immunitätseinrede nach dem Foreign Sovereign Immunities Act nicht zu einem Bundes-IPR führt. Das Gesetz fordert die Anwendung des für jedermann geltenden Rechts, wenn die Immunität wie bei einem Enteignungsanspruch nicht besteht. Ohne einen fremden Staat als Partei würde hier kalifornisches Recht gelten, und so sei auch hier kalifornisches Recht anwendbar. Die Verweisung aufs spanische Recht sei daher aufzuheben.