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Donnerstag, den 12. Mai 2022

Homöopathie und Verbraucherschutz

 
.   Im Revisionsentscheid Allen v. Hyland's Inc. standen homöopathische Mittel auf dem Prüfstand, die Regeln des Bundesgesundheitsamts entsprachen und von der Klägerin als nicht besser als Plazebos und damit verbraucherirreführend bezeichnet wurden. Sie beabsichtigte das Verbot der Mittel der beklagten Herstellerin.

Beide Seiten hatten durch Sachverständige einerseits belegen lassen, dass die Wirkung der Mittel im wissenschaftlichen Streit befangen ist, während andererseits keine bessere Wirkung als Plazebos erklärt wurde. Dem Untergericht wie dem Bundesrevisionsgericht des Neunten Bezirks der USA reichen beide Aussagen zur Erkenntnis, dass die die Beweislast tragende Klägerin nicht die Merkmale des kalifornischen Verbraucherschutzgesetzes bewiesen hatte.

Die Klägerin hätte belegen müssen, dass die Mittel schlechter für Verbraucher als in der Werbung behauptet sind und nicht nur, dass die Wirksamkeit bezweifelt wird, urteilte die Revision am 12. Mai 2022.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.