Homöopathie und Verbraucherschutz
CK • Washington. Im Revisionsentscheid Allen v. Hyland's Inc. standen homöopathische Mittel auf dem Prüfstand, die Regeln des Bundesgesundheitsamts entsprachen und von der Klägerin als nicht besser als Plazebos und damit verbraucherirreführend bezeichnet wurden. Sie beabsichtigte das Verbot der Mittel der beklagten Herstellerin.
Beide Seiten hatten durch Sachverständige einerseits belegen lassen, dass die Wirkung der Mittel im wissenschaftlichen Streit befangen ist, während andererseits keine bessere Wirkung als Plazebos erklärt wurde. Dem Untergericht wie dem Bundesrevisionsgericht des Neunten Bezirks der USA reichen beide Aussagen zur Erkenntnis, dass die die Beweislast tragende Klägerin nicht die Merkmale des kalifornischen Verbraucherschutzgesetzes bewiesen hatte.
Die Klägerin hätte belegen müssen, dass die Mittel schlechter für Verbraucher als in der Werbung behauptet sind und nicht nur, dass die Wirksamkeit bezweifelt wird, urteilte die Revision am 12. Mai 2022.
Beide Seiten hatten durch Sachverständige einerseits belegen lassen, dass die Wirkung der Mittel im wissenschaftlichen Streit befangen ist, während andererseits keine bessere Wirkung als Plazebos erklärt wurde. Dem Untergericht wie dem Bundesrevisionsgericht des Neunten Bezirks der USA reichen beide Aussagen zur Erkenntnis, dass die die Beweislast tragende Klägerin nicht die Merkmale des kalifornischen Verbraucherschutzgesetzes bewiesen hatte.
Die Klägerin hätte belegen müssen, dass die Mittel schlechter für Verbraucher als in der Werbung behauptet sind und nicht nur, dass die Wirksamkeit bezweifelt wird, urteilte die Revision am 12. Mai 2022.