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Donnerstag, den 19. Mai 2022

Auch Hanfwaren verdienen Markenschutz

 
Markensymbol R im Kreis
.   Ein Hersteller von E-Zigaretten ahmte Marken und Slogans eines anderen Herstellers nach und verteidigte sich gegen eine Markenverletzungsklage mit der Behauptung, Marken für THC-enthaltende Waren seien nach Bundesrecht illegal and deshalb nicht schutzfähig. Die Revision entschied in AK Futures LLC v. Boyd Street Distro, LLC am 19. Mai 2022.

Die THC enthaltenden Waren der Klägerin seien Hanfprodukten gleichgestellt, seit das bundesrechtliche Landwirtschaftsgesetz, Farm Act, Hanf von der Verbotsliste gestrichen habe, erkannte es. Weder das Gericht noch das Bundesamt zur Drogenbekämpfung würden das Gesetz bei psychoaktiven Wirkstoffen in Zigaretten anders verstehen.

Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco folgerte daher, dass das markenrechtliche Verbot der Eintragung von Marken für verbotene Waren nicht greifen könne. Die Nachahmung liege vor. Die Merkmale einer Verbotsverfügung seien ebenfalls erfüllt, sodass dem Nachahmer die Verletzung der Marken untersagt wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.