Auch Hanfwaren verdienen Markenschutz
Die THC enthaltenden Waren der Klägerin seien Hanfprodukten gleichgestellt, seit das bundesrechtliche Landwirtschaftsgesetz, Farm Act, Hanf von der Verbotsliste gestrichen habe, erkannte es. Weder das Gericht noch das Bundesamt zur Drogenbekämpfung würden das Gesetz bei psychoaktiven Wirkstoffen in Zigaretten anders verstehen.
Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco folgerte daher, dass das markenrechtliche Verbot der Eintragung von Marken für verbotene Waren nicht greifen könne. Die Nachahmung liege vor. Die Merkmale einer Verbotsverfügung seien ebenfalls erfüllt, sodass dem Nachahmer die Verletzung der Marken untersagt wird.