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Dienstag, den 24. Mai 2022

Darf der Staat Social Media-Konten regeln?

 
.   Im Revisionsentscheid NetChoice, LLC. v. Attorney General, State of Florida aus Atlanta 23. Mai 2022 verwirft das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA zahlreiche politische Argumente, die Politiker and ihre Ansichten vor der angeblichen Zensur durch Social Media-Konzerne retten sollen. Per Gesetz wollte der arrogante mächtige Gouverneur DeSantis von Florida durchdrücken, dass diese Konzerne rechtsradikale Ansichten nicht unterdrücken, diese mit Anmerkungen richtigstellen oder die Medienkonten vertragsverletzender Kunden sperren. Sie sollen zudem über ihre internen herausgeberischen Prozesse Auskunft erteilen.

Das Gericht zerpflückt das Gesetz in allen Facetten und kommt auf den Kern des Streits zu sprechen. Die Konzerne sind in ihrer Meinungsfreiheit in allen editorialen Fragen geschützt. Eine verbotene Zensur geht vom Staat, nicht von Unternehmen aus, bestimmt das First Amendment. Die Konzerne sind weder staatengleich noch handeln sie wie ein Wasserwerk in staatlichem Auftrag oder in Erfüllung staatlicher Aufgaben.

Das Ergebnis ist absolut vorhersehbar, weil auch der vom Supreme Court für richtig befundene §230 Communications Decency Act das herausgeberische Ermessen gutheißt, und bestätigt, dass das First Amendment den Bürger vor dem staatlichen Eingriff schützt, nicht vor dem einer zivilrechtlichen Vertragspartei. Dennoch kann der Disput vor dem Supreme Court landen, weil ein anderer Revisionsentscheid kürzlich die Rolle der Konzerne anders beurteilte. Das würde eine Grundlage für die Annahme der Fälle beim Obersten Gerichtshof bilden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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