Ausforschungsbeweis im Auslandsverfahren
CK • Washington. Das Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren bietet sich nicht nur im US-Prozess an, sondern wird durch ein Bundesgesetz auch ausländischen Prozessbeteiligten ohne Mitwirkung ihrer Gerichte angeboten. Der Supreme Court klärte am 13. Juni 2022, ob es auch im ausländischen Schiedsverfahren und in Investitionsschutzprozessen mit Staatenbeteiligung eine Option ist.
In Automotive U.S. Inc. v. Luxshare, Ltd. erklärte der Oberste Gerichtshof in Washington, DC, zunächst, dass die Berufung auf 8 USC §1782(a) ausländische Schiedsverfahrensparteien gegenüber amerikanischen übervorteilen würde. Außerdem sei der Paragraf auf staatliche Verfahren zugeschnitten, nicht freiwillige private Institutionen.
Bei Streitigkeiten vor Sonderforen nach Investitionsschutzverträgen verhalte sich die Analyse diffiziler. Letztlich sei aber ausschlaggebend, dass jedenfalls Ad Hoc-Sonderschiedsforen nicht staatliche Gerichte seien. Abzustellen sei bei der Voraussetzung eines Auslandsverfahrens jedenfalls die staatliche Natur des Forums, nicht den Umstand, dass das Verfahren im Ausland laufe.
In Automotive U.S. Inc. v. Luxshare, Ltd. erklärte der Oberste Gerichtshof in Washington, DC, zunächst, dass die Berufung auf 8 USC §1782(a) ausländische Schiedsverfahrensparteien gegenüber amerikanischen übervorteilen würde. Außerdem sei der Paragraf auf staatliche Verfahren zugeschnitten, nicht freiwillige private Institutionen.
Bei Streitigkeiten vor Sonderforen nach Investitionsschutzverträgen verhalte sich die Analyse diffiziler. Letztlich sei aber ausschlaggebend, dass jedenfalls Ad Hoc-Sonderschiedsforen nicht staatliche Gerichte seien. Abzustellen sei bei der Voraussetzung eines Auslandsverfahrens jedenfalls die staatliche Natur des Forums, nicht den Umstand, dass das Verfahren im Ausland laufe.