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Samstag, den 20. Aug. 2022

Vertrauliche Veranstaltung vertragsgeschützt

 
.   Bekannte Abtreibungsgegner infiltrierten unter Decknamen eine Veranstaltung eines Ärzteverbandes, unterzeichneten eine Vereinbarung mit dem Verbot von Aufnahmen und Veröffentlichungen, zeichneten Einiges auf und veröffentlichten es sinnentstellend. Der Verband klagte und gewann eine Verfügung gegen die Gegner, die deren Verbote wieder verletzten. Am 19. August 2022 bestätigte die Revision in San Francisco die untergerichtliche Sanktion der erneuten Verletzung.

Das Untergericht habe einen wirksamen und durchsetzbaren Vertrag festgestellt. Dieser verletzte nicht die Meinungsfreiheitsgarantie der Bundesverfassung, entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in National Abortion Federation v. Center For Medical Progress nach Prüfung der Rechtsprechung des Supreme Court der USA in Washington, DC. Diese gestatte einen vertraglich klar ausformulierten Verzicht wie er hier wissentlich, freiwillig und mit Kenntnisnahme erklärt wurde.

Die von den Beklagten behauptete Verletzung des Urheberrechts durch das Verbot der YouTube-Ausstrahlung sei unhaltbar. Die einstweilige Verfügung sei wirksam in ordentlicher Ausübung gerichtlichen Ermessens ergangen und wirke sich nicht auf ein Urheberrecht aus. Die Sanktion sei wirksam, weil die Veröffentlichung auf YouTube gegen die gerichtliche Verbotsverfügung verstoße.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.