• • Vertrauliche Veranstaltung vertragsgeschützt • • Souveräner Stamm im Bundesgericht • • Kein neutraler Gutachter notwendig • • Verfassungsrechtlicher roter Faden • • Darf Amtsträger Kommentare löschen? • • Der am wenigsten deprimierende Beschluss • • Ausforschungsbeweis im Auslandsverfahren • • Softwareerschleichung und Lizenzwirkung • • Neueste Urteile USA

Montag, den 22. Aug. 2022

Geschäftsführerhaft wegen Markenverletzung

 
.   Dreimal verhängte ein Gericht Zwangsmaßnahmen gegen den störrischen Geschäftsführer einer mit der Klägerin und Markeninhaberin konkurrierenden Umweltorganisation, gestattete ihm 14 Fristverlängerungen zur Erwiderung von Schriftsätzen und Vorlage von Beweisen. Beim dritten Mal schrieb es einen Haftbefehl aus, den die Revision am 22. August 2022 im Fall Waterkeeper Aliance Inc. v. Jeffrey Salt prüfte.

Das Untergericht hatte ein Urteil wegen Wettbewerbs- und Markenverletzungen erlassen, das der Beklagte als Unternehmensorgan jahrelang trotz Vollstreckungsanträgen der Klägerin ignorierte. Das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City stellt lesenswert fest, dass das Untergericht sein Ermessen beim Verhängen der Sanktionen einschließlich der Haft nicht mißbrauchte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.