Geschäftsführerhaft wegen Markenverletzung
CK • Washington. Dreimal verhängte ein Gericht Zwangsmaßnahmen gegen den störrischen Geschäftsführer einer mit der Klägerin und Markeninhaberin konkurrierenden Umweltorganisation, gestattete ihm 14 Fristverlängerungen zur Erwiderung von Schriftsätzen und Vorlage von Beweisen. Beim dritten Mal schrieb es einen Haftbefehl aus, den die Revision am 22. August 2022 im Fall Waterkeeper Aliance Inc. v. Jeffrey Salt prüfte.
Das Untergericht hatte ein Urteil wegen Wettbewerbs- und Markenverletzungen erlassen, das der Beklagte als Unternehmensorgan jahrelang trotz Vollstreckungsanträgen der Klägerin ignorierte. Das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City stellt lesenswert fest, dass das Untergericht sein Ermessen beim Verhängen der Sanktionen einschließlich der Haft nicht mißbrauchte.
Das Untergericht hatte ein Urteil wegen Wettbewerbs- und Markenverletzungen erlassen, das der Beklagte als Unternehmensorgan jahrelang trotz Vollstreckungsanträgen der Klägerin ignorierte. Das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City stellt lesenswert fest, dass das Untergericht sein Ermessen beim Verhängen der Sanktionen einschließlich der Haft nicht mißbrauchte.