Die Internet-Einrede wirkt beim Piracy-Vorwurf
CK • Washington. Im Revisionsentscheid G And G Closed Circuit Events LLC v. Zihao Liu beurteilte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco nur eine Rechtsfrage und sandte den Fall zur weiteren Tatsachenaufklärung und Subsumtion ans Untergericht zurück. Die Frage betrifft die Einrede des Beklagten, dass zwei Kommunikationsgesetze nur die Fernseh- und Kabelausstrahlung ihrer Anbieter vor Piracy schütze. Sie wirkten nicht, wenn der behauptete Verletzer die Ausstrahlung über das Internet durch Streaming vornimmt.
Der klagende Unterlizenzgeber bietet Gaststätten und ähnlichen Betrieben für tausende Dollar die Ausstrahlung von Box- und anderen Veranstaltungen an. Der Beklagte erwarb von einem anderen Unterlizenzgeber den streitgegenständlichen Kampf für weniger als 100 Dollar und ließ seine Kunden die Ausstrahlung auf ihren Laptops mitverfolgen.
Die Revision entschied am 22. August 2022, dass die gesetzlichen Grundlagen für den eingeklagten Verletzungsanspruch, Cable Communications Policy Act, 47 U.S.C. § 553 und Communications Act, 47 U.S.C. § 605, lediglich TV- und Kabelausstrahlungen regeln. Internet-Piraterie hatten die Gesetzgeber bei ihrem Inkrafttreten noch nicht im Blick. Auf diese sind diese Gesetze nicht anwendbar.
Der klagende Unterlizenzgeber bietet Gaststätten und ähnlichen Betrieben für tausende Dollar die Ausstrahlung von Box- und anderen Veranstaltungen an. Der Beklagte erwarb von einem anderen Unterlizenzgeber den streitgegenständlichen Kampf für weniger als 100 Dollar und ließ seine Kunden die Ausstrahlung auf ihren Laptops mitverfolgen.
Die Revision entschied am 22. August 2022, dass die gesetzlichen Grundlagen für den eingeklagten Verletzungsanspruch, Cable Communications Policy Act, 47 U.S.C. § 553 und Communications Act, 47 U.S.C. § 605, lediglich TV- und Kabelausstrahlungen regeln. Internet-Piraterie hatten die Gesetzgeber bei ihrem Inkrafttreten noch nicht im Blick. Auf diese sind diese Gesetze nicht anwendbar.