• • Geschäftsführerhaft wegen Markenverletzung • • Vertrauliche Veranstaltung vertragsgeschützt • • Souveräner Stamm im Bundesgericht • • Kein neutraler Gutachter notwendig • • Verfassungsrechtlicher roter Faden • • Darf Amtsträger Kommentare löschen? • • Der am wenigsten deprimierende Beschluss • • Ausforschungsbeweis im Auslandsverfahren • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 23. Aug. 2022

Die Internet-Einrede wirkt beim Piracy-Vorwurf

 
.   Im Revisionsentscheid G And G Closed Circuit Events LLC v. Zihao Liu beurteilte das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco nur eine Rechtsfrage und sandte den Fall zur weiteren Tatsachenaufklärung und Subsumtion ans Untergericht zurück. Die Frage betrifft die Einrede des Beklagten, dass zwei Kommunikationsgesetze nur die Fernseh- und Kabelausstrahlung ihrer Anbieter vor Piracy schütze. Sie wirkten nicht, wenn der behauptete Verletzer die Ausstrahlung über das Internet durch Streaming vornimmt.

Der klagende Unterlizenzgeber bietet Gaststätten und ähnlichen Betrieben für tausende Dollar die Ausstrahlung von Box- und anderen Veranstaltungen an. Der Beklagte erwarb von einem anderen Unterlizenzgeber den streitgegenständlichen Kampf für weniger als 100 Dollar und ließ seine Kunden die Ausstrahlung auf ihren Laptops mitverfolgen.

Die Revision entschied am 22. August 2022, dass die gesetzlichen Grundlagen für den eingeklagten Verletzungsanspruch, Cable Communications Policy Act, 47 U.S.C. § 553 und Communications Act, 47 U.S.C. § 605, lediglich TV- und Kabelausstrahlungen regeln. Internet-Piraterie hatten die Gesetzgeber bei ihrem Inkrafttreten noch nicht im Blick. Auf diese sind diese Gesetze nicht anwendbar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.