Pfändung von Hilfsfonds für Afghanistan
CK • Washington. Wer Gelder für die Unterstützung fremder Staaten sammelt, muss mit Kontenpfändungsanträgen für solche Gelder rechnen, wenn die Staaten von den USA als terroristisch eingestuft sind. Das Urteil im Fall Does 1-7 v. Taliban betrifft die bei der Weltbank und dem IWF bereitgestellten Hilfsfonds für Afghanistan.
Es enthält auch wertvolle Argumente gegen Pfändungen bei staatlichen Stiftungen und anderen Staatsinstitutionen. Die Abweisung von zwei Pfändungsanträgen am 8. September 2022 erfolgt in diesem Fall aufgrund der Immunität internationaler Organisation und stellt fest, dass das Antiterrorismusgesetz zur Vereinfachung von Urteilsvollstreckungen diese Hürde nicht überwinden kann.
Staaten und staatliche Körperschaften genießen einen sehr ähnlichen Staatenimmunitätsschutz nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. In diesem Fall erklärt das Bundesgericht für den Bundesbezirk der US-Hauptstadt auch, dass für Afghanistan bestimmte, aber nicht ausgezahlte Gelder nicht jenem Staat gehören, sondern den beiden internationalen Organisationen. Solange die Beträge nicht ausgezahlt sind, können sie deshalb keiner Pfändung afghanischer Konten unterliegen.
Es enthält auch wertvolle Argumente gegen Pfändungen bei staatlichen Stiftungen und anderen Staatsinstitutionen. Die Abweisung von zwei Pfändungsanträgen am 8. September 2022 erfolgt in diesem Fall aufgrund der Immunität internationaler Organisation und stellt fest, dass das Antiterrorismusgesetz zur Vereinfachung von Urteilsvollstreckungen diese Hürde nicht überwinden kann.
Staaten und staatliche Körperschaften genießen einen sehr ähnlichen Staatenimmunitätsschutz nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. In diesem Fall erklärt das Bundesgericht für den Bundesbezirk der US-Hauptstadt auch, dass für Afghanistan bestimmte, aber nicht ausgezahlte Gelder nicht jenem Staat gehören, sondern den beiden internationalen Organisationen. Solange die Beträge nicht ausgezahlt sind, können sie deshalb keiner Pfändung afghanischer Konten unterliegen.