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Samstag, den 10. Sept. 2022

Pfändung von Hilfsfonds für Afghanistan

 
.   Wer Gelder für die Unterstützung fremder Staaten sammelt, muss mit Kontenpfändungsanträgen für solche Gelder rechnen, wenn die Staaten von den USA als terroristisch eingestuft sind. Das Urteil im Fall Does 1-7 v. Taliban betrifft die bei der Weltbank und dem IWF bereitgestellten Hilfsfonds für Afghanistan.

Es enthält auch wertvolle Argumente gegen Pfändungen bei staatlichen Stiftungen und anderen Staatsinstitutionen. Die Abweisung von zwei Pfändungsanträgen am 8. September 2022 erfolgt in diesem Fall aufgrund der Immunität internationaler Organisation und stellt fest, dass das Antiterrorismusgesetz zur Vereinfachung von Urteilsvollstreckungen diese Hürde nicht überwinden kann.

Staaten und staatliche Körperschaften genießen einen sehr ähnlichen Staatenimmunitätsschutz nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. In diesem Fall erklärt das Bundesgericht für den Bundesbezirk der US-Hauptstadt auch, dass für Afghanistan bestimmte, aber nicht ausgezahlte Gelder nicht jenem Staat gehören, sondern den beiden internationalen Organisationen. Solange die Beträge nicht ausgezahlt sind, können sie deshalb keiner Pfändung afghanischer Konten unterliegen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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