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Freitag, den 30. Sept. 2022

Ende der vernebelten US-Gesellschaft

 
.   Corporations, Trusts und andere Körperschaften müssen bisher kaum Angaben beim Handelsregister eintragen, die Dritte, wie beispielsweise Gläubiger, interessieren. Wer gewerblich tätig ist, kann sich bei privaten, datensammelnden Dienstleistern informieren. Aber das hält Kriminelle nicht von der Nutzung amerikanischer Gesellschaftsformen ab, gleich ob Drogenhändler oder Steuerhinterzieher.

Lange haben die USA den Rest der Welt gedrängt, Transparenzgesetze und -verordnungen zu schaffen, um die Kriminalität einzudämmen. Erst 2024 folgen die USA selbst mit hoffentlich wirksamen Maßnahmen. Am 29. September 2022 verkündete diese Finanzministerien Yellen mit dem Titel Beneficial Ownership Information Reporting Rule Fact Sheet, und am 30. September 2022 folgte die inkraftsetzende Verordnung im Federal Register unter dem Titel Beneficial Ownership Information Reporting Requirements; Final Rule.

Anfang 2024 tritt die Verordnung in Kraft und verpflichtet zur Meldung im FinCen-System des Schatzamts, bei dem schon jetzt ausländische Bankkonten, Trusts, Erbschaften und weiteres jährlich zu melden sind. Die neuen Regelungen zielen auf die Identifizierung der Begünstigen von Körperschaften aller Art ab. Mit der Gründung beauftragte Rechtsanwälte müssen nun Details wie Namen, Anschriften oder Nationalität der Gesellschafter und sonstigen Begünstigen abfragen und melden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.