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Dienstag, den 01. Nov. 2022

Vom Bundesgericht ins einzelstaatliche verwiesen

 
.   Der Revisionsentscheid Armida Ruelas v. County of Alameda vom 1. November 2022 illustriert eine nicht Jedem geläufige Façette des amerikanischen Rechts, die Vorlage eines Rechtsauskunftsantrags eines Bundesgerichts bei einem einzelstaatlichen Obergericht. Die Rechtsfrage lautet, ob Untersuchungshäftlinge unbezahlte Arbeit leisten müssen oder den einzelstaatlichen Mindestlohn verdienen.

Bundesgerichte arbeiten parallel zu einzelstaatlichen Gerichten. Manche Fälle können ohne bundesrechtlichen Bezug vor ein Bundesgericht gebracht werden, das ansonsten immer für Angelegenheiten mit bundesrechtlichen Ansprüchen zuständig ist. Die Ausnahme gilt bei der Diversity Jurisdiction - eine Partei stammt aus einem Staat, die andere aus einem anderen.

Wenn ein Bundesgericht einen Anspruch nach einzelstaatlichem Recht nicht aufgrund von Präzedenzentscheidungen der einzelstaatlichen Gerichte entscheiden kann, darf es die Rechtsfrage dem einzelstaatlichen Obergericht vorlegen, so wie in diesem Fall dem Supreme Court von Kalifornien. Die Rechtsfrage betrifft kalifornisches Recht, und das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco konnte keine Leitentscheidung finden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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