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Donnerstag, den 29. Dez. 2022

MAGA-Mütze und Meinungsfreiheit

 
.   Ein Schuldirektor gab einem Lehrer auf, bei einer Weiterbildungsveranstaltung für Lehrer seine MAGA-Schirmmütze abzunehmen. Dieser verklagte ihn und das Schulamt. Beide hätten sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Die Bundesverfassung schützt diese im Ersten Verfassungszusatz, dem First Amendment.

Die roten trump-Mützchen wirken provokativ in der gegenwärtigen innenpolitischen Atmosphäre in den USA. Das Ansinnen des Direktors zur Wahrung des Kollegialfriedens ist verständlich. Doch das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco entschied am 29. Dezember 2022 im Revisionsentscheid Dodge v. Evergreen School District #114 gegen ihn.

Das Tragen der Mütze stelle eine Meinungsäußerung dar. Diese sei verfassungsgeschützt. Jeder staatliche Eingriff erfordere eine gewichtige Begründung. Das Ausmaß des Eingriffs müsse minimal bleiben, während die Ausnahme besonders sorgsam zu rechtfertigen sei. In diesem Fall griff der Direktor vorbeugend in das Grundrecht ein. Ein besonderer Anlass, beispielsweise Unruhe unter den Lehrern, habe nicht bestanden. Das Untergericht müsse deshalb weiter prüfen, ob alle Anspruchsmerkmale gegen den Direktor erfüllt seien.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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