Videospiel unterliegt Kinderglückspielverbot
Da mi facta dabo tibi ius versagt, Kauf im Spiel bleibt rechtlich unklar
CK • Washington. Darf ein Videospiel Kinder zum verbotenen Glückspiel animieren? Dürfen Einkäufe in ein Videospiel eingebunden werden? Müssen Eltern solche Einkäufe gestatten, oder ist der Kaufvertragschluss unwirksam? Muss der Anbieter die Eltern aufklären? Oder darf ein Anbieter ohne Einschaltung der Eltern Kindern virtuelle Waren im Spiel verkaufen und der elterlichen Kreditkarte in Rechnung stellen? Mit dem Da mi facta, dabo tibi ius-Grundsatz ginge der Videospiel-Fall Grace Galway v. Valve Corp. vielleicht anders aus, und der Leser erhielte eine revisionsgerichtliche Würdigung dieser Fragen.
Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks in San Francisco stellte jedoch am 20. Januar 2023 fest, dass die den Videospielanbieter verklagenden Eltern die für eine Kausalität notwendigen Argumente im Untergericht nicht prozessualrechtlich hinreichend dargelegt haben. Gib mir die Fakten, ich gebe dir das Recht gilt im amerikanischen Prozessrecht nicht wie erhofft. Die Tatsachen hatten die Kläger dargelegt, die daraus abgeleiteten rechtlichen Folgen aber nicht. Deshalb beurteilt das Gericht diese als verwirkt, und es kann keine Entscheidung treffen.