Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Das Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis hob am 24. Januar 2023 eine Verbotsverfügung im Fall H&R Block Inc. v. Block Inc. auf, weil das Untergericht ohne Beweise bei der Klägerin eine starke Marke vermutete, die vermutlich eine Verwechslungsgefahr herbeiführte. Die Revision erklärte, dass eine tatsächliche, bewiesene Verwechslung das unverzichtbare Merkmal der Likelihood of Confusion stützen könne, aber davon sei das Untergericht spekulativ ausgegangen, sodass es bei der notwendigen Abwägung der markenrechtlich erheblichen, lehrreich erörterten Faktoren das falsche Ergebnis erzielte.