• • Verwechslungsgefahr im Markenrecht • • Automatische Softwarevertragsverlängerung rechtmäßig • • Videospiel unterliegt Kinderglückspielverbot • • Bund greift ins Arbeitsrecht ein: Non-Compete • • Künstliche Intelligenz und Juratexte • • Dummer Witz oder Pornobettelei: 64 Jahre Haft • • MAGA-Mütze und Meinungsfreiheit • • Netto: Ein irreführender Werbeeindruck • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 01. Febr. 2023

Frist verpasst, haftet Kurier?

 
.   Der Revisionsentscheid Headstream Technologies LLC v. FedEx Corp. vom 1. Februar 2023 betrifft die Haftung eines Kurierdienstes für eine Lieferung von Dokumenten eines Softwareanbieters, die nach einem Fristablauf die zuständige Schulverwaltung im richtigen Büro erreichte. Der Anbieter monierte, der Dienst habe die fristgerechte Lieferung bestätigt, doch die Schule habe die Dokumente erst am nächsten Tag in einem anderen Büro aufgefunden.

Die Kurier hafte wegen Betrugs und rechtswidrigen Eingriffs in Geschäftsaussichten nach Common Law. Der Kurier gewann, weil die Haftung eines Kuriers nach Bundesrecht auf $100 beschränkt werden darf und wurde, wie das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinatti mit lehrreicher Begründung, auch zum Verhältnis von Common Law und Bundesgesetz, erörtert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.