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Mittwoch, den 15. Febr. 2023

Regulierung der Hassrede verfassungswidrig

 
New Yorker Gesetz verpflichtet Onlinedienste, verletzt Bundesverfassung
.   Der Communications Decency Act schützt Onlinedienstleister vor einer Haftung wegen aller, auch hasserfüllter, Äußerungen ihrer Kunden. Um der Hassrede Einhalt zu gebieten, setzte der Staat New York das Gen. Bus. Law § 394-ccc, als Hateful Conduct Law bekannt, in Kraft, um diese Dienstleister zu verpflichten, die Hassrede einzudämmen. Die Entscheidung vom 14. Februar 2023 im Fall Volokh v. James würdigt das Gesetz als Verstoß gegen die Bundesverfassung.

Der CDA sei gar nicht berührt, weil das Gesetz die Haftungsimmunität der Onlinedienste nicht einschränke. Vielmehr sei die verfassungsgeschützte Redefreiheit direkt durch eine Verpflichtung zur Aussortierung von Inhalten beinträchtigt. Der Staat darf die Redefreiheit nur im geringsten Maß bei erheblicher Notwendigkeit einschränken. Beide Merkmale seien dem Gesetz nicht zu entnehmen.

Gleichzeitig zwinge es die Dienstleister, ihre herausgeberischen Entscheidungen beim Filtern und Löschen von Äußerungen ihrer Kunden kundzutun, was eine Form der erzwungenen Rede darstelle. Zudem greift es in die Redefreiheit der Kunden ein, indem ihnen manche, aber gesetzlich unbestimmte Aussagen, verweigert werden sollen. Schließlich enthalte das Gesetz zu vage Vorgaben für die Dienstleister, eräterte das erstinstanzliche Bundesgericht des Südlichen Bezirks von New York.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.