Regulierung der Hassrede verfassungswidrig
New Yorker Gesetz verpflichtet Onlinedienste, verletzt Bundesverfassung
CK • Washington. Der Communications Decency Act schützt Onlinedienstleister vor einer Haftung wegen aller, auch hasserfüllter, Äußerungen ihrer Kunden. Um der Hassrede Einhalt zu gebieten, setzte der Staat New York das Gen. Bus. Law § 394-ccc, als Hateful Conduct Law bekannt, in Kraft, um diese Dienstleister zu verpflichten, die Hassrede einzudämmen. Die Entscheidung vom 14. Februar 2023 im Fall Volokh v. James würdigt das Gesetz als Verstoß gegen die Bundesverfassung.Der CDA sei gar nicht berührt, weil das Gesetz die Haftungsimmunität der Onlinedienste nicht einschränke. Vielmehr sei die verfassungsgeschützte Redefreiheit direkt durch eine Verpflichtung zur Aussortierung von Inhalten beinträchtigt. Der Staat darf die Redefreiheit nur im geringsten Maß bei erheblicher Notwendigkeit einschränken. Beide Merkmale seien dem Gesetz nicht zu entnehmen.
Gleichzeitig zwinge es die Dienstleister, ihre herausgeberischen Entscheidungen beim Filtern und Löschen von Äußerungen ihrer Kunden kundzutun, was eine Form der erzwungenen Rede darstelle. Zudem greift es in die Redefreiheit der Kunden ein, indem ihnen manche, aber gesetzlich unbestimmte Aussagen, verweigert werden sollen. Schließlich enthalte das Gesetz zu vage Vorgaben für die Dienstleister, eräterte das erstinstanzliche Bundesgericht des Südlichen Bezirks von New York.