• • Regulierung der Hassrede verfassungswidrig • • Presseinterview des gierigen Präsidenten • • Stadthallenkonzert platzt - haftet die Stadt? • • Haftet Domainregistrar für verlorene Domain? • • Frist verpasst, haftet Kurier? • • Verwechslungsgefahr im Markenrecht • • Automatische Softwarevertragsverlängerung rechtmäßig • • Videospiel unterliegt Kinderglückspielverbot • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 25. Febr. 2023

Eingeschleuste Datensammler im Investigative Journalism

 
.   Ein Tierschutzverein schleust Mitarbeiter in Betriebe ein, um Beweise für Tiermissbrauch zu sammeln und in Untersuchungsberichten anzuprangern. Er bewegt sich damit im Bereich eines weitverbreiteten einzelstaatlichen Verbotsgesetzes gegen solche Aktivitäten in der Landwirtschaft. Das Gesetz von North Carolina untersagt solche Handlungen als Eingriffe in Betriebe nach Eigentumsrecht: intentionally gain access to the nonpublic areas of another’s premises and engage in an act that exceeds the person’s authority to enter, N.C. Gen. Stat. § 99A-2(a). Neben Schadensersatz und Strafschadensersatz berechtigt das Gesetz Betriebe zu Verbotsverfügungen.

Der Verein rügte dieses Gesetz als verfassungswidrigen Eingriff in im Ersten Verfassungszusatz artikulierte Grundrechte, darunter die Presse- und Redefreiheit. Im Revisionsentscheid PETA v. NC Farm Bureau vom 23. Februar 2023 erklärte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond, dass das Gesetz die Nachrichtensammlung und Pressearbeit dieses und anderer Organisationen verfassungswidrig behindert. Der beklagte Staat darf es bei der verdeckten journalistischen Tätigkeit nicht durchsetzen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.