Eingeschleuste Datensammler im Investigative Journalism
CK • Washington. Ein Tierschutzverein schleust Mitarbeiter in Betriebe ein, um Beweise für Tiermissbrauch zu sammeln und in Untersuchungsberichten anzuprangern. Er bewegt sich damit im Bereich eines weitverbreiteten einzelstaatlichen Verbotsgesetzes gegen solche Aktivitäten in der Landwirtschaft. Das Gesetz von North Carolina untersagt solche Handlungen als Eingriffe in Betriebe nach Eigentumsrecht: intentionally gain access to the nonpublic areas of another’s premises and engage in an act that exceeds the person’s authority to enter, N.C. Gen. Stat. § 99A-2(a). Neben Schadensersatz und Strafschadensersatz berechtigt das Gesetz Betriebe zu Verbotsverfügungen.
Der Verein rügte dieses Gesetz als verfassungswidrigen Eingriff in im Ersten Verfassungszusatz artikulierte Grundrechte, darunter die Presse- und Redefreiheit. Im Revisionsentscheid PETA v. NC Farm Bureau vom 23. Februar 2023 erklärte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond, dass das Gesetz die Nachrichtensammlung und Pressearbeit dieses und anderer Organisationen verfassungswidrig behindert. Der beklagte Staat darf es bei der verdeckten journalistischen Tätigkeit nicht durchsetzen.
Der Verein rügte dieses Gesetz als verfassungswidrigen Eingriff in im Ersten Verfassungszusatz artikulierte Grundrechte, darunter die Presse- und Redefreiheit. Im Revisionsentscheid PETA v. NC Farm Bureau vom 23. Februar 2023 erklärte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond, dass das Gesetz die Nachrichtensammlung und Pressearbeit dieses und anderer Organisationen verfassungswidrig behindert. Der beklagte Staat darf es bei der verdeckten journalistischen Tätigkeit nicht durchsetzen.