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Mittwoch, den 01. März 2023

German American Law Journal - 20 Jahre Blog

 
.   20 Jahre dauerte es, bis das Journal 2003 als Blog erschien. Zuerst wurde es mit der Desktop-Publishing-Technik im Geoworks Ensemble-Format auf Ur-Rechnern für die German American Law Association, eine lockere Gruppe von an transatlantischen Rechtsfragen interessierten Juristen in Washington, DC, aus Kanzleien, Gerichten, Ministerien, Botschaften, internationalen Organisationen und den Parlamenten, hergestellt.

Später wurde es einige Jahre professionell gedruckt, und bald verwandelte es sich zum Webseitenangebot im Internet. Dort befand es sich schon vor dem Entstehen des WWW-HTML-Webformats im Gopher-Dienst. Den treuen Lesern sei Dank!







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.