Mutter umgeht Tochterfirma: Ab ins US-Gericht
Einfache Risikovermeidungstipps vermeiden die Alter Ego-Haftung
CK • Washington. Wer den Markteintritt in den USA sorgfältig plant, richtet meist eine amerikanische Gesellschaft als Puffer zwischen den Haftungsrisiken USA und der Muttergesellschaft ein. Das ist weder schwer noch teuer, und fast immer ist es eine gute Idee.
Doch Vorsicht: Die Mutter kann trotzdem vor dem US-Gericht landen und für die Haftung der Tochter gerade stehen. Dabei lassen sich diese beiden Risiken vermeiden:
1. In den USA tritt nur die Tochter auf.Die Hinweise 2 bis 5 werden leicht vergessen. Sie können aber entscheidend sein, wenn die Mutter in den USA mit der Behauptung verklagt wird, sie hafte für die Tochter als ihr Alter Ego.
2. Bei einer Personalunion von Mutter- und Tochterposten, beispielsweise von Geschäftsführer und President oder CEO, keine Unklarheit zulassen.
3. Also kein Briefpapier der Mutter mit US-Kunden.
4. Keine EMailsignatur der Mutter bei Korrespondenz mit US-Kunden oder US-Personal.
5. Keine Konzerndirektiven! Das Board of Directors in den USA muss selbständig handeln, auch wenn seine Mitglieder identisch mit den Äquivalenten der Mutter sind.
6. Die ganz groben Schnitzer vermeiden die meisten gut geführten Unternehmen: Vermischung von Bankkonten und mangelnde Trennung von Finanzen und sonstigen Bereichen.