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• • Falsche Herkunftsbezeichnung Made in USA • • Strafmilderung: Export Control Self-Disclosure • • • • Mutter umgeht Tochterfirma: Ab ins US-Gericht • • KI wie Kamera im Urheberrecht • • Eine Art Impressumspflicht ab Juli 2023 • • • • Marken im Onlinehandel: Massenklagen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 23. April 2023

Biometrischer Datenschutz: Altersfeststellung

 
.   Das Spannungsverhältnis von biometrischem Datenschutz, der beispielsweise in Illinois gesetzlich verankert ist, und der neuen kalifornischen Altersfestellungspflicht von App- und Webanbietern legt der Zwischenbeschluss vom 4. April 2023 im Fall Kuklinksi v. Binance Capital Management Co. offen. Prof. Eric Goldman geht in seiner Erörterung der Entscheidung so weit zu behaupten, dass sich die Gesetzgeber belügen, wenn sie mehr Jugendschutz mit Vereinbarkeit mit dem Schutz der Privatsphäre versprechen.

Der Prozess betrifft die wirksame oder unwirksame Zustimmung von Minderjährigen oder ihren gesetzlichen Vertretern, die auf Webseiten und bei Apps notwendigen Offenlegungen und Erklärungen - in Deutschland oft AGB genannt - und deren Annahme oder Bestätigung sowie die biometrische Alterverifizierung durch Gesichtsfotos zur Bestätigung von staatlichen Ausweispapieren.

Goldman erklärt den Sachverhalt und die Rechtslage so umfassend und überzeugend, dass der Beschluss hier nicht erneut diskutiert, sondern vielmehr auf Goldman verwiesen wird. Die relevanten Gesetze sind der California Age-Appropriate Design Code (AADC), der California’s Privacy Rights Act (CPRA) und der Biometric Information Privacy Act (BIPA) aus Illinois. Die Online-Altersfeststellungspflicht wurde vor 30 Jahren wiederholt als verfassungswidrig beurteilt, doch scheinen die Gesetzgeber nicht aus ihren Fehlern zu lernen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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