Buchzensur oder Mahnung?
CK • Washington. Der Revisionsentscheid Kennedy, Jr. v. Warren vom 4. Mai 2023 erklärt, wann ein Schreiben einer einflussreichen Senatorin als verfassungswidrige Zensur gelten kann, wenn sie einen bedeutenden Internetmarkt auffordert, seine Algorithmen zu ändern. Sie wünscht, dass der Händler ein Buch mit Falschinformationen über COVID-19 nicht in die Bestsellerliste aufnimmt.
Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco verneinte, dass das Schreiben einen rechtswidrigen Eingriff darstelle. Es prüfte die vier Merkmale, die der Supreme Court in Washington, DC, aufgestellt hatte, nämlich (1) the government official’s word choice and tone; (2) whether the official has regulatory authority over the conduct at issue; (3) whether the recipient perceived the message as a threat; and (4) whether the communication refers to any adverse consequences if the recipient refuses to comply.
Die Senatorin wählte ernste und dringende Worte mit ihrer Mahnung, doch im üblichen Ton, und sie ist für die Regulierung des Adressaten unzuständig. Der Markt kann sich unter Druck gesetzt fühlen, doch nicht mehr als bei üblicher Kritik auch aus Presse und Öffentlichkeit. Schließlich hatte die Senatorin keine amtlichen Maßnahmen gegen das Unternehmen angedroht. Die Klage des Verlages und der Verfasser des Buches blieben daher erfolglos.
Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco verneinte, dass das Schreiben einen rechtswidrigen Eingriff darstelle. Es prüfte die vier Merkmale, die der Supreme Court in Washington, DC, aufgestellt hatte, nämlich (1) the government official’s word choice and tone; (2) whether the official has regulatory authority over the conduct at issue; (3) whether the recipient perceived the message as a threat; and (4) whether the communication refers to any adverse consequences if the recipient refuses to comply.
Die Senatorin wählte ernste und dringende Worte mit ihrer Mahnung, doch im üblichen Ton, und sie ist für die Regulierung des Adressaten unzuständig. Der Markt kann sich unter Druck gesetzt fühlen, doch nicht mehr als bei üblicher Kritik auch aus Presse und Öffentlichkeit. Schließlich hatte die Senatorin keine amtlichen Maßnahmen gegen das Unternehmen angedroht. Die Klage des Verlages und der Verfasser des Buches blieben daher erfolglos.