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Montag, den 08. Mai 2023

Fair Use entschuldigt Betriebssystemkopie

 
.   Fair Use ist im Urheberrecht gesetzlich unter 17 USC §107 definiert, und auf dieses Recht pochte die Beklagte, die für Android- und iOS-Telefone mit ihrer Software virtuelle Geräte für Sicherheitsprüfung und -forschung anbietet - ähnlich wie 10 Jahre vor dem ersten iPhone das Nokia Communicator SDK ein virtuelles Gerät in der Entwicklungsumgebung GEOS 32 bereitstellte. Das virtuelle Gerät läuft auf Standardrechnern und verzichtet auf die eigentliche Hardwareplattform.

Die Klägerin warf der Beklagten das illegale Kopieren des iOS-Betriebssystems vor, nachdem sie zunächst versucht hatte, die Beklagte zu erwerben. Die Beklagte bestritt nicht das Kopieren, Verändern und Wiederwenden des Originals, sondern behauptete, Fair Use gestatte ihr Art der Verwendung.

Die Sicherheitsforschersoftware sei nämlich nicht nur innovativ und nützlich, sie sei transformierend und diene dank weiterer Funktionen neuen Zwecken, die das Original nicht anstrebe, während sie der Klägerin keinen Schaden im Markt zufüge. Das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta stimmte der Beklagten im Fall Apple Inc. v. Corellium Inc. am 8. Mai 2023 mit lehrreicher Begründung zu.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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