Folgen des Vertragsauslaufens: Expiration
CK • Washington. Das Recht zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung sollte in jedem US-Vertrag für beide Parteien geregelt werden. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass ein solches Recht nach einem anwendbaren Gesetz der Einzelstaaten der USA greift. Außerdem ist an die Folgen des automatischen Vertragsendes nach einer bestimmten Vertragslaufzeit zu denken, wenn dieses als Option vereinbart ist. Welche Klauseln überleben das Vertragsende?
Diese Folgen erörterte am 7. September 2023 das Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis im Revisionsentscheid Nebraska Furniture Mart, Inc. v. Guardsman US LLC. Ein Versicherer sollte einem Einzelhändler einen Teil der Versicherungsprämien erstatten, die der Einzelhändler von Kunden erlangte, denen er Produktversicherungen aufschwätzen konnte, und zwar zur Förderung der Werbung dieser Versicherungsdienstleistungen.
Als der Vertrag zwischen den Beteiligten durch Expiration auslief, forderte der Einzelhändler diese Rabatte ein. Die Revision entschied, dass die Versicherungswerbepflicht ausgelaufen sei, und keine weitere Werbung zu finanzieren sei. Mit dem Auslaufen des Vertrags sei auch die Pflicht zur Finanzierung erloschen. Eine Vertragsauslegung der vom Händler gewünschten Art, die Finanzierung sei ein Rabatt oder eine Vergütung, sei nach Prüfung der Auslegungsregeln nicht angebracht. Die Zahlungspflicht könne deshalb das Vertragsende nicht überleben.
Diese Folgen erörterte am 7. September 2023 das Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis im Revisionsentscheid Nebraska Furniture Mart, Inc. v. Guardsman US LLC. Ein Versicherer sollte einem Einzelhändler einen Teil der Versicherungsprämien erstatten, die der Einzelhändler von Kunden erlangte, denen er Produktversicherungen aufschwätzen konnte, und zwar zur Förderung der Werbung dieser Versicherungsdienstleistungen.
Als der Vertrag zwischen den Beteiligten durch Expiration auslief, forderte der Einzelhändler diese Rabatte ein. Die Revision entschied, dass die Versicherungswerbepflicht ausgelaufen sei, und keine weitere Werbung zu finanzieren sei. Mit dem Auslaufen des Vertrags sei auch die Pflicht zur Finanzierung erloschen. Eine Vertragsauslegung der vom Händler gewünschten Art, die Finanzierung sei ein Rabatt oder eine Vergütung, sei nach Prüfung der Auslegungsregeln nicht angebracht. Die Zahlungspflicht könne deshalb das Vertragsende nicht überleben.