×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Onlinebeispiel mit Todesfolge haftungsbefreit? • • Wie schreibt man US-Kollegen und -Mandanten? • • Zensur des Forumbetreibers verfassungsvereinbar • • US-Verfassung: Machtverschiebungen • • Rahmenvertrag ohne Mengenangabe nichtig • • Drei Markenanträge auf Papier • • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 15. Sept. 2024

Verwendungsnachweis für Marken in den USA

 
.   Seit 2017 führt das Bundesmarkenamt der USA Sonderprüfungen für die Richtigkeit von Verwendungsnachweisen durch, die Markeninhaber vor dem Ablauf von sechs Jahren, zehn Jahren und dann allen weiteren zehn Jahre nach der Eintragung einer Marke für die Verlängerung einer Markeneintragung besitzen müssen.

Jetzt weist das Trademark Office auch besonders darauf hin, dass diese Sonderprüfung jede Ware und jede Dienstleistung treffen kann, für die die Marke eingetragen ist. Was ist daran bemerkenswert? Im langen amtlichen Erinnerungsschreiben, TRADEMARK REGISTRATION MAINTENANCE DOCUMENT(S) [..] MUST BE FILED BEFORE DEADLINE OR REGISTRATION WILL BE CANCELLED/EXPIRED, an die Meldepflicht heißt es nahezu unscheinbar:
Proof of Use Audit. The USPTO is conducting an audit program to promote the accuracy and integrity of the trademark register. If a registration is selected for audit, the owner will be required to submit proof of use for additional goods/services for which use is claimed in a Section 8 Declaration. Detailed information about the program is available on the Proof of Use Audit Program webpage.
Ausländische Markeneintragungen, die in die USA erstreckt werden, sind besonders betroffen, weil das Markenamt aufgrund zahlreicher Erfahrungen mit China und anderen Ländern, deren Markeninhaber viel mehr Waren und Dienstleistungen angeben als sie im Handel vertreiben, von Betrug am Amt ausgeht. Wenn das Amt oder Dritte diesen vermuteten Betrug nachweisen können, wird die gesamte Marke gelöscht, nicht nur die Liste nicht mit der Marke versehener Güter und Leistungen.

In der Praxis kann dieses Ergebnis einfach vermieden werden, indem der Inhaber bei jeder Verlängerung das nicht mit der Marke im US-Handel Vertriebene aus dem Verlängerungsantrag streicht. Das gilt, obwohl pro Klasse in der Regel nur ein Nachweis für eine einzige Ware oder Leistung anzugeben ist, selbst wenn die Klasseneintragung viel mehr verzeichnet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER