×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Änderungen der Exportkontrollen für die VAE • • Deutschland: Pharma zu billig • • Weiterer Zoll ebenfalls illegal • • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 09. Aug. 2026

Aufenthaltsberechtigte im Fast-Geheimgericht

 
.   Das Regime erweckt nach einem alten Gesetz seit Juli 2026 den United States Alien Terrorist Removal Court in Washington zum Leben. In den ersten Abschiebe­verfahren gegen Ausländer mit und ohne Auf­ent­halts­berech­tigung ver­öffent­licht das Gericht unter der Leitung einer schein­bar regime­unab­hängigen Rich­terin Schrift­sätze und Beschlüsse.

Am 7. August 2026 ging dort ein lesens­wer­ter Vertei­di­gungs­schrift­satz im Namen einer fest­ge­nom­menen Green-Card-In­haberin im Fall United States of America v. Nazira Haji Zada ein. Er führt die Ver­fas­sungs- und Geset­zes­nor­men auf, die den Schutz sol­cher Aus­länder, die Ameri­kanern recht­lich na­hezu gleich­ge­stellt sind, be­zwecken, und zieht analog auch Erwä­gun­gen aus dem Straf- und Zivil­recht über die Nicht­geheim­haltung staat­licher Be­weise heran.

Dieses Verfahren ist bisher in öffentliche und nicht­öffent­liche Sit­zun­gen geteilt. Der Staat will die Beweise über die im Ergeb­nis notwendige Ter­ror­istin­eigen­schaft der Aus­län­derin ge­heim hal­ten. Der Schrift­satz be­an­tragt hin­gegen die Offen­legung aller Be­weise, ein­schließ­lich ent­lasten­der. Wenn der Staat diese Beweise nur den Ver­tei­di­gern geben will, er­klärt sich die Aus­län­derin not­falls damit ein­ver­standen.
En español







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER