Ohne Anklage in Haft
CK • Washington. In Sachen Ali Saleh Kahlah Al-Marri v. S. L. Wright, Az. 06-7427, erklärt das erzkonservative Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks am 11. Juni 2007 dem Präsidenten Bush, dass mit dem Rechtsstaatsgrundsatz der Bundesverfassung, Due Process, die Inhaftierung einer sich legal in den USA aufhaltenden Person in einem Militärgefängnis ohne Anklage unvereinbar ist.
Zudem hält es das Sondergesetz Military Commissions Act of 2006 für unanwendbar, das nach der Festnahme des Klägers den ordentlichen Gerichten die Gerichtsbarkeit für Terrorfälle entzog. Der Kläger war zwar angeklagt worden, doch am Morgen der Hauptverhandlung hatte Bush ihn als Enemy Combatant bezeichnet, die Klage wurde fallengelassen und der Kläger wurde auf Bushs Anweisung ins Militärgefängnis verbracht.
Der Kläger muss nun der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Auf Seite 11 der 86-seitigen Begründung dankt das Gericht den Verfassern von Amicus Curiae-Schriftsätzen für Beiträge zu prozessualen und materiellen Rechtsfragen. Die Mindermeinung geht davon aus, dass Bush den Kläger rechtmäßig als feindlichen Kämpfer einstufte.
Zudem hält es das Sondergesetz Military Commissions Act of 2006 für unanwendbar, das nach der Festnahme des Klägers den ordentlichen Gerichten die Gerichtsbarkeit für Terrorfälle entzog. Der Kläger war zwar angeklagt worden, doch am Morgen der Hauptverhandlung hatte Bush ihn als Enemy Combatant bezeichnet, die Klage wurde fallengelassen und der Kläger wurde auf Bushs Anweisung ins Militärgefängnis verbracht.
Der Kläger muss nun der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Auf Seite 11 der 86-seitigen Begründung dankt das Gericht den Verfassern von Amicus Curiae-Schriftsätzen für Beiträge zu prozessualen und materiellen Rechtsfragen. Die Mindermeinung geht davon aus, dass Bush den Kläger rechtmäßig als feindlichen Kämpfer einstufte.