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Dienstag, den 03. März 2009

Richter kostet $3 Mio.

 
.   Wie im Roman The Appeal finanzierte ein Unternehmen die Wahl eines Richters zum einzelstaatlichen Oberstgericht mit $3 Mio., bevor das Gericht seine Berufung zu beurteilen hatte. Hätte der Richter, der zugunsten des Unternehmens entschied, seine Stimme als befangen zurückhalten müssen?

Am 3. März 2009 verhandelte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten den Fall. Im Verhandlungstermin wandten sich die Richter Roberts und Scalia gegen die Einführung einer Regelung nach der bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgarantie, Due Process.

Da Richter in 39 Staaten gewählt werden, stellen sich dieselben ethischen Fragen wie im Fall Hugh M. Caperton, et al. v. A.T. Massey Coal Company, Inc., et al., Az. 08-22, nicht selten. Der Supreme Court fragte sich, ob ein bundesrechtliches Eingreifen verzichtbar ist, wenn die Staaten selbst Befangenheitsregeln oder Wahlfinanzierungsregeln einführen. Mit einer baldigen Entscheidung wird nicht gerechnet. [US-Recht,Caperton,Benjamin, Richterwahl ]




Verleumdung durch Feuerhinweis

 
.   Eine Verleumdungsklage auf Schadensersatz setzt in Kalifornien ein Rücknahmebegehren voraus. Dieses muss gesetzlichen Erfordernissen entsprechen - es ist keine Common Law-Frage.

An der Forderung scheiterte die klagende Stadionbetreiberin in Sachen Anschutz Entertainment Group, Inc. et al. v. Frank W. Snepp III et al., Az. B206789, vor dem zweiten einzelstaatlichen Berufungsgericht in Kalifornien.

Die ausführliche Urteilsbegründung vom 25. Februar 2009 erklärt die Sonderregelung in §48a des dortigen Civil Code im Zusammenhang mit einer Fernsehausstrahlung über den Feuerschutz im Stadion der Klägerin. [US-Recht, Verleumdung]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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