Durch die Gesetzesnovelle soll der National Cooperative Research and Production Act von 1993 (15 U.S.C. §§ 4301 ff.) dahingehend erweitert werden,ass ein Kläger nunmehr stets dartun muss, der Nutzen der Entwicklung von Standards werde durch schädliche Wettbewerbseinflüsse überwogen (rule of reason).
Darüberhinaus wird die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren beschränkt.
Zusammenschlüsse von Unternehmen oder Organisationen, die sich im Auftrag der Regierung um die Entwicklung und Vereinbarung solcher Standards bemühten, mussten in Vergangenheit immer wieder mit kartellrechtlichen Klagen rechnen, weil Klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften häufig an der Staatenimmunität scheiterten.
Der Initiator der Novelle, Jim Sensenbrenner zur Begründung: "Die Häufigkeit, mit der Standards entwickelnde Organisationen verklagt werden, erstickt ihre Fähigkeit technische Informationen zu erhalten, behindert ihre Effektivität und unterminiert den gesellschaftlichen Nutzen ihrer Tätigkeit." Der Gesetzentwurf wird nun dem Justizausschuss des Senates zur Beratung vorgelegt.