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Montag, den 14. Juli 2003

US-Repräsentantenhaus will Industriestandards  

JN - Washington.   Nach einem am 10. Juni 2003 vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Gesetzentwurf (Standards Development Organization Act of 2003, H.R. 1086) soll die Entwicklung und Verbreitung freiwilliger Übereinkünfte über Industrienormen und -standards erleichtert werden.

Durch die Gesetzesnovelle soll der National Cooperative Research and Production Act von 1993 (15 U.S.C. §§ 4301 ff.) dahingehend erweitert werden,ass ein Kläger nunmehr stets dartun muss, der Nutzen der Entwicklung von Standards werde durch schädliche Wettbewerbseinflüsse überwogen (rule of reason).

Darüberhinaus wird die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren beschränkt.

Zusammenschlüsse von Unternehmen oder Organisationen, die sich im Auftrag der Regierung um die Entwicklung und Vereinbarung solcher Standards bemühten, mussten in Vergangenheit immer wieder mit kartellrechtlichen Klagen rechnen, weil Klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften häufig an der Staatenimmunität scheiterten.

Der Initiator der Novelle, Jim Sensenbrenner zur Begründung: "Die Häufigkeit, mit der Standards entwickelnde Organisationen verklagt werden, erstickt ihre Fähigkeit technische Informationen zu erhalten, behindert ihre Effektivität und unterminiert den gesellschaftlichen Nutzen ihrer Tätigkeit." Der Gesetzentwurf wird nun dem Justizausschuss des Senates zur Beratung vorgelegt.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.