• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 01. Okt. 2003

H-1B Visenzahl heruntergesetzt  

CK - Washington.   Ab heute ist die Zahl der H-1B-Visen, die die US-Einwanderungsbehörde erteilen darf, auf 65.000 im Jahr heruntergesetzt. Außerdem fordern unterschiedliche Gesetzesentwürfe im House of Representatives und Senat die Herabsetzung verschiedener anderer Visatypen.

Der H1-B-Visumstyp ist auch für Europäer bedeutsam, da er Universitätsabsolventen eine US-Arbeitstätigkeit für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren ermöglicht. Politischer Auslöser für die Änderungsbemühungen ist das Lobbying von IT-Verbänden, die in der zunehmenden Zahl ausländischen IT-Personals eine Gefahr für die heimischen IT-Werker sehen.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.