§ 1037(b)(1) der Bill S. 1293 vom Senatsrechtsausschuss sieht unter anderem für Wiederholungstäter Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor, während eine überraschende Gesetzesergänzung die Federal Trade Commission (FTC) zur Aufstellung eines der Do-Not-Call Liste ähnlichen Planes für ein Do-Not-Spam Register verpflichtet, dessen technischer Sinn jedoch schon heute allgemein bezweifelt wird.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.