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Donnerstag, den 23. Okt. 2003

Bundesnovellen gegen unerwünschte EMail  

EW - Washington.   Der US-Senat hat am 22. Oktober 2003 einstimmig mehrere Gesetzesvorlagen angenommen, die sich gegen unerwünschte gewerbliche EMail richten. Nach der Bill S. 877 des Senats dürfen Geschäftsleute in Zukunft nur noch solche EMail verschicken, die es dem Empfänger ermöglicht, weitere EMail zu vermeiden. Siehe auch die detailliertere Analyse.

§ 1037(b)(1) der Bill S. 1293 vom Senatsrechtsausschuss sieht unter anderem für Wiederholungstäter Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor, während eine überraschende Gesetzesergänzung die Federal Trade Commission (FTC) zur Aufstellung eines der Do-Not-Call Liste ähnlichen Planes für ein Do-Not-Spam Register verpflichtet, dessen technischer Sinn jedoch schon heute allgemein bezweifelt wird.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.