Wie bereits vielfach berichtet, beruhte die Klage auf dem Vorwurf, die Firma hätte massenhaft unerwünschte Werbung per EMail (Spam) verschickt und darin für Produkte geworben, mit denen der Empfänger angeblich Geld verdienen könne, während der Absender nicht wahrheitsgemäß angegeben sei, der Inhalt unwahre oder irreführende Aussagen enthalte und zudem teilweise gegen das Wettbewerbsgesetz verstoße.
Neben dem Ordnungsgeld enthält das Urteil ein Verbot an die Beklagten, Spam zu versenden, darin ihre Identität zu verschleiern, falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten, Computer ohne die Zustimmung des Eigentümers zu benutzen, Listen mit EMailanschriften für Spam einzusetzen oder Vermögen (Economic Interests) ohne Meldung an das Justizministeriums zu besitzen.
Das Urteil bezieht sich noch auf das gegenwärtige kalifornische Gesetz, wonach unerwünschte Werbung per EMail verboten ist, wenn der Absender nicht eine gebührenfreie Telefonnummer oder EMailanschrift angibt, über die der Empfänger weitere EMail ablehnen kann (Opt Out), oder die EMail nicht als Werbung gekennzeichnet ist (ADV labeling). Nach diesem Gesetz ist Spam jedoch nur gesetzeswidrig, wenn es von einer Person mit Wohnsitz in Kalifornien empfangen wird. Ein neues, vom kalifornischen Gouverneur Gray Davis bereits unterzeichnetes, einzelstaatliches Gesetz, das sich intensiver gegen Spam richtet, tritt erst am 1. Januar 2004 in Kalifornien in Kraft.
Die Bedeutung dieses Urteils darf jedoch nicht überschäzt werden, da es lediglich als Versäumnisurteil erging. Es hat keinen Wert als Präzedenzfall, und dient somit eher politischer Propaganda. Hierfür spricht unter anderem, dass die Klage vom kalifornischen Justizminister (Attorney General) Bill Lockyer erhoben worden ist, der in sein Amt gewählt wird und Spam ein in der Bevölkerung heiss diskutiertes Thema darstellt.