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Mittwoch, den 29. Okt. 2003

Kalifornisches Spam Urteil nicht aussagekräftig  

EW - Washington.   Im Rechtsstreit des Staates Kalifornien v. Willis (Cal. Super. Ct., No. CV811428) hat der Supreme Court von Kalifornien den Beklagten im Rahmen eines Versäumnisurteils (Default Judgment) vom 24. Oktober 2003 ein Ordnungsgeld (Civil Penalty) in Höhe von zwei Mio. USD auferlegt.

Wie bereits vielfach berichtet, beruhte die Klage auf dem Vorwurf, die Firma hätte massenhaft unerwünschte Werbung per EMail (Spam) verschickt und darin für Produkte geworben, mit denen der Empfänger angeblich Geld verdienen könne, während der Absender nicht wahrheitsgemäß angegeben sei, der Inhalt unwahre oder irreführende Aussagen enthalte und zudem teilweise gegen das Wettbewerbsgesetz verstoße.

Neben dem Ordnungsgeld enthält das Urteil ein Verbot an die Beklagten, Spam zu versenden, darin ihre Identität zu verschleiern, falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten, Computer ohne die Zustimmung des Eigentümers zu benutzen, Listen mit EMailanschriften für Spam einzusetzen oder Vermögen (Economic Interests) ohne Meldung an das Justizministeriums zu besitzen.

Das Urteil bezieht sich noch auf das gegenwärtige kalifornische Gesetz, wonach unerwünschte Werbung per EMail verboten ist, wenn der Absender nicht eine gebührenfreie Telefonnummer oder EMailanschrift angibt, über die der Empfänger weitere EMail ablehnen kann (Opt Out), oder die EMail nicht als Werbung gekennzeichnet ist (ADV labeling). Nach diesem Gesetz ist Spam jedoch nur gesetzeswidrig, wenn es von einer Person mit Wohnsitz in Kalifornien empfangen wird. Ein neues, vom kalifornischen Gouverneur Gray Davis bereits unterzeichnetes, einzelstaatliches Gesetz, das sich intensiver gegen Spam richtet, tritt erst am 1. Januar 2004 in Kalifornien in Kraft.

Die Bedeutung dieses Urteils darf jedoch nicht überschäzt werden, da es lediglich als Versäumnisurteil erging. Es hat keinen Wert als Präzedenzfall, und dient somit eher politischer Propaganda. Hierfür spricht unter anderem, dass die Klage vom kalifornischen Justizminister (Attorney General) Bill Lockyer erhoben worden ist, der in sein Amt gewählt wird und Spam ein in der Bevölkerung heiss diskutiertes Thema darstellt.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.