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Freitag, den 07. Nov. 2003

FTC gewinnt EV-Antrag im Popup Erpressungsfall  

CK - Washington.   Im Werbe-Popup-Fall FTC v. D Squared Solutions LLC, D. Md., No. AMD 03 CV310, hat die US-Bundesverbraucherschutzbehörde FTC nach dem Einreichen des Antrages am 30. Oktober 2003 sofort eine einstweilige Verfügung in Sachen FTC v. D Squared Solutions, LLC, a California limited liability company, Anish Dhigra, individually and as an officer of D Squared Solutions, LLC, Jeffrey Davis, individually and as an officer of D Squared Solutions, LLC im Bundesbezirksgericht Northern District of Maryland in Baltimore erreicht.
Antrag und Entscheidung wurden geheimgehalten, bis die FTC gegen die Parteien vorgehen konnten. Am 6. November 2003 legte die FTC den Vorgang mit einer Presseerklärung offen.

Die Verfügung verbietet den Missbrauch der Windows Messenger Service Komponente in Windows 2000 und dessen Nachfolgern durch den Versand von Befehlen über das Internet, die eine Werbeeinschaltung auf ans Internet angeschlossenen PCs ermöglichen, selbst wenn der Benutzer nicht aktiv im Internet tätig ist. Die Antragsgegner hatten pikanterweise für Software geworben, die derartige Einblendungen verhindert.

Die Federal Trade Commission hatte mit 5-0 Stimmen den Beschluss gefaßt, gerichtlich gegen die Werber vorzugehen. Als Sprecher der FTC bezeichnete J. Howard Beales die Handlungen der Antragsgegner aus San Diego als "high-tech extortion."

Dem Risiko dieser Werbeeinblendungen sind Benutzer anderer Windows- sowie der Unix, Linux, Apple und sonstiger Systeme ebensowenig ausgesetzt wie diejenigen, die die Standardeinstellung von Microsoft für derartige Popups abstellen. Verbraucherschutzrechtlich ist die Standardeinstellung von Microsoft ebenfalls relevant, jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit dem Missbrauch seitens der genannten Parteien.

Die FTC ist zuständig für die Durchsetzung oder Verwaltung von 46 Gesetzen des Bundes.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.