Der Klagantrag in Sachen California v. American Home Craft Inc., N.D. Cal. (No. C-03948, complaint for injunction, civil penalties and damages filed 11/6/03) beläft sich auf eine mit einem Ordnungsgeld in Höhe von $100.000,00 bewehrte Unterlassungsverpflichtung. Nach einem einzelstaatlichen Gesetz Kaliforniens kann das Justizministerium ab Januar 2004 auch ein Ordnungsgeld von $11.000,00 je Anruf verlangen, was in diesem Fall zu knapp $500.000,00 führen würde. 54 Mio. Telefonkunden haben sich bereits auf der Liste verzeichnen lassen, berichtet die Bundesverbraucherschutzbehörde. Der Bund verklagt ebenfalls die Verletzer des Listenschutzes.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.