Das Entscheidende dieser Nachricht ist, dass das neue Gesetz insbesondere dem am 1. Januar 2004 in Kraft tretenden kalifornischen Anti-Spam Gesetz zuvorkommen würde. Danach wäre es für Unternehmen fast unmöglich, unerwünschte gewerbliche EMail zu verschicken, wenn sie nicht im voraus die Erlaubnis hierzu einholen oder in einer bestehenden Geschäftsverbindung zu dem Empfänger stehen.
Vertreter der Industrie hatten den Kongress zu schnellem Handeln aufgefordert. Das kalifornische Gesetz sieht im Fall eines Gesetzesverstoßes die Möglichkeit für den Verbraucher vor, gerichtlich vorzugehen (private right of action), und erlaubt Bußgelder (fines) bis zu 1 Million USD. Im Gegensatz hierzu sehen die Gesetzesvorlagen des Senats und des Repräsentantenhauses diese Möglichkeit nur für Regierungsbehörden und Internet Service Provider vor. Beide Versionen enthalten zudem eine Ermächtigung an die Federal Trade Commission (FTC), ein Do-Not-Spam Register zu errichten.