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Montag, den 24. Nov. 2003

Anti-Spam Bundesgesetz früher als erwartet?  

EW - Washington.   Der US Kongress steht anscheinend kurz vor dem Erlaß eines neuen Anti-Spam-Bundesgesetzes. Die Gesetzesvorlage S.877 ist bereits durch den Senat verabschiedet worden, während das Repräsentantenhaus am 21. November 2003 seine Absicht, in Kürze darüber abzustimmen, bekannt gemacht hat. Die beiden Versionen unterscheiden sich nur geringfügig.

Das Entscheidende dieser Nachricht ist, dass das neue Gesetz insbesondere dem am 1. Januar 2004 in Kraft tretenden kalifornischen Anti-Spam Gesetz zuvorkommen würde. Danach wäre es für Unternehmen fast unmöglich, unerwünschte gewerbliche EMail zu verschicken, wenn sie nicht im voraus die Erlaubnis hierzu einholen oder in einer bestehenden Geschäftsverbindung zu dem Empfänger stehen.

Vertreter der Industrie hatten den Kongress zu schnellem Handeln aufgefordert. Das kalifornische Gesetz sieht im Fall eines Gesetzesverstoßes die Möglichkeit für den Verbraucher vor, gerichtlich vorzugehen (private right of action), und erlaubt Bußgelder (fines) bis zu 1 Million USD. Im Gegensatz hierzu sehen die Gesetzesvorlagen des Senats und des Repräsentantenhauses diese Möglichkeit nur für Regierungsbehörden und Internet Service Provider vor. Beide Versionen enthalten zudem eine Ermächtigung an die Federal Trade Commission (FTC), ein Do-Not-Spam Register zu errichten.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.